Rechtliche Grundlagen der Gartendenkmalpflege. Wird fortgesetzt.
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IRB: Z 1553
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Zusammenfassung
Schutzgegenstand sind nur solche Teile, die einer besonderen und bewußten Gestaltung unterzogen wurden, in denen die Ordnung und Gliederung so sehr menschlichen Vorstellungen entspricht, daß man von "Anlagen" sprechen kann. In Extremfällen zählen sie nicht zur Natur, sondern sind gepflanzte Architektur, oft sogar unter Einbeziehung echter architektonischer Mittel, z. B. kleine Gebäude. Im Gegensatz zum allgemeinen Denkmalschutz findet im Bereich historischer Gartenanlagen ein fortwährender Austausch der materiellen Substanz statt.
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Denkmalpflege, Gartengestaltung, Grünanlage, Denkmalschutzgesetz, Rekonstruktion, Gartendenkmalpflege, Gartenanlage, Parkanlage, Recht, Denkmalschutz
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Schönere Heimat 77(1988), Nr.4, S.511-514, Abb.
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Denkmalpflege, Gartengestaltung, Grünanlage, Denkmalschutzgesetz, Rekonstruktion, Gartendenkmalpflege, Gartenanlage, Parkanlage, Recht, Denkmalschutz