Der Reiz der Schwelle. Abgesang auf die Unbeweglichkeit der Wohnungsgrenzen.

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SEBI: Zs 3796-4
IRB: Z 34

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Zusammenfassung

Das Bindeglied zwischen Privatheit der Wohnung und Ögffentlichkeit der Stadt, das Wohnumfeld, findet im Geschoßwohnungsbau keine Berücksichtigung. Auch die Wiederbelebungsversuche historischer Beispiele von Messel, Gaudi, Wagner oder Tessenow durch zeitgenössische Architekten wie Böhm, Krier, Uhl oder Bofill konnten die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Raum nicht überwinden. Die Überbetonung des Stadtraumes als Bühne und Kulisse führt lediglich zur Definition des Treppenhauses als halböffentlicher Raum. Aber auch Treppenhäuser können dieser Funktion nicht gerecht werden, da sie keinen Bezug zum Wohnumfeld herstellen. Die Forderung des Verfassers nach mehr Bewegungsfreiheit für Bewohner entsprechend ihrem individuellen Interaktionsstil wird in dem Beitrag verknüpft mit der Forderung nach genereller Veränderung der Wohnungsgrenzen und ihrer Einbeziehung in das öffentliche Umfeld. (mz)

Beschreibung

Schlagwörter

Öffentlicher Raum, Wohnungsbau, Geschosswohnung, Miethaus, Wohnung, Grenze, Stadtraum, Wohnumfeld, Interaktion, Öffentlichkeit, Privater Raum, Privatheit, Wohnungswesen

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Werk, Bauen + Wohnen, Zürich 75/42(1988), Nr.10, S.49-53, 64, Abb.;Lit.

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Öffentlicher Raum, Wohnungsbau, Geschosswohnung, Miethaus, Wohnung, Grenze, Stadtraum, Wohnumfeld, Interaktion, Öffentlichkeit, Privater Raum, Privatheit, Wohnungswesen

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