Der Grundsatz der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung. Das Verhältnis der Bauleitplanung zu nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung, Bd. 125, Münster 1989; Parallelausgabe.

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SEBI: 89/1808-4

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Abstract

Die kommunalen Planungsträger sind durch eine immer intensivere Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte verunsichert. Mit Hilfe des "Konfliktbewältigungsgebotes" wurden viele Bauleitpläne zu Fall gebracht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß dieser Grundsatz eine Teilaussage des Abwägungsgebotes darstellt und in der Abwägung ggf. auch hintangestellt werden kann. Ferner wird erörtert, inwieweit eine Konflikbewältigung durch die Bauleitbauung erfolgen muß oder nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten werden darf. Anschließend wird das Verhältnis von Bauleitplanung und immissionsschutzrechtlichen Verfahren (Luftreinhaltung, Lärmschutz) diskutiert. Schließlich werden Aspekte des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens untersucht, und zwar mit dem Resultat, daß eine vollständige Ausblendung der nuklearspezifischen Risiken aus der Abwägung fehlerhaft ist, daß aber keine Pflicht besteht, diese Konflikte durch bestimmte planerische Festsetzungen (z.B. Dosisgrenzwerte) zu regeln. kmr/difu

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Konflikt, Genehmigungsverfahren, Abwägungsgebot, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Immissionsschutz, Atomrecht, Umweltschutzrecht, Umweltschutz, Bauleitplanung, Baurecht, Recht, Planungsrecht

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Münster: (1988), XI, 319 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1988)

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Konflikt, Genehmigungsverfahren, Abwägungsgebot, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Immissionsschutz, Atomrecht, Umweltschutzrecht, Umweltschutz, Bauleitplanung, Baurecht, Recht, Planungsrecht

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