Der dingliche Verwaltungsakt.
dbv-Verl.
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Date
1997
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dbv-Verl.
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AT
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Graz
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ZLB: 2001/1554
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DI
Authors
Abstract
Ziel der Arbeit ist es, die Probleme im Zusammenhang mit der dinglichen Wirkung von Verwaltungsakten, die meist als Ausnahme von der Regel angesehen wird, näher zu charakterisieren. Um die Dogmatik des dinglichen Verwaltungsakts aufzuzeigen, gibt die Autorin zu Beginn der Arbeit eine Vorstellung der höchstgerichtlichen Judikatur, die von der Errichtung des Verwaltungsgerichtshofs 1875 bis zur Rechtsprechung des Jahres 1996 reicht. Die Bereiche Baurecht, Wasserrecht, Gewerberecht und sonstige Materien werden in chronologischer Abfolge dargeboten. Der Prototyp des dinglichen Verwaltungsrecht liegt im Baurecht. Es wird festgestellt, dass im Gegensatz zu Deutschland weder der Begriff des Verwaltungsaktes noch der der Dinglichkeit Eingang in die österreichische Gesetzessprache gefunden hat. In der Praxis nimmt die Häufigkeit von Verwaltungsakten jedoch zu, so beispielsweise im Baurecht oder bei gewerbebehördlichen Genehmigungen. Die Besonderheit dieses dinglichen Verwaltungsaktes liegt darin, dass dieser an einer Sache, unabhängig von der Person haftet. Der Begriff dinglich ist dem Zivilrecht entnommen und es wird diskutiert, ob nur der Begriff oder auch Wirkungen und Folgen aus dem Privatrecht zu entnehmen sind. kirs/difu
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269 S.
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Dissertationen der Karl-Franzens-Universität Graz; 108