Parlamentarische Opposition in den Landesverfassungen. Eine verfassungsrechtliche Analyse der neuen Oppositionsregelungen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 2001/828

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Zusammenfassung

Die Untersuchung systematisiert und analysiert die Oppositionsregelungen, die in Hamburg 1971 erstmals auf Verfassungsebene in geschriebenes Recht umgesetzt wurden. 1990 folgten, beginnend in Schleswig-Holstein weitere Verfassungen. In den alten Bundesländern wurden auf dem Wege der Reform, in den neuen Ländern auf dem Wege der Verfassungsgebung Oppositionsregelungen aufgenommen. Inzwischen enthalten zehn Landesverfassungen Regelungen zu parlamentarischer Opposition. Vorläufiger Schlusspunkt der Entwicklung ist eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt von 1997. Das Gericht hat hier festgestellt, dass eine, (für diese Arbeit nicht weiter erwähnenswerte) im Landtag vertretene Fraktion, parlamentarische Opposition ist. Diese Entscheidung ergab sich aus der Situation, dass eine andere im Landtag vertretene Fraktion die Oppositionseigenschaft vor dem Hintergrund der neuen Oppositionsregelung in Frage gestellt hat. Bisher steht die Systemtauglichkeit der neuen Oppositionsreglungen noch nicht fest. Die These dieser Studie ist, dass ihre Anwendung Konflikte mit anderen Verfassungsregelungen verursachen kann. Hier wird der Versuch unternommen, die neue Oppositionsregelungen systematisch zu untersuchen. kirs/difu

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272 S.

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 55