Die Bescheidungsklage als Erfordernis eines interessengerechten Rechtsschutzes.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2001/123

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DI

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Abstract

Mit dem Bescheidungsurteil können die Gerichte die Verwaltung zur Erfüllung eines Anspruchs des Bürgers auf Vornahme einer Amtshandlung verpflichten. Die Verwaltung kann nicht nur zur Erteilung eines inhaltlich unbestimmten Bescheides verurteilt werden, sondern auch zur Erteilung eines Bescheides, mit der Maßgabe, dass dabei vom Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale der begünstigenden Norm auszugehen ist. Durch das Bescheidungsurteil werden die Gerichte nicht zu einer endgültigen Sachentscheidung gezwungen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1991. Dieser Beschluss sieht vor, dass ein Kläger seine Verpflichtungs-Untätigkeitsklage wegen komplexen Sachverhalts auf Bescheidung beschränken kann, selbst dann, wenn es sich bei dem bei der Behörde beantragten Verwaltungsakt um eine gebundene Entscheidung handelt. Die Arbeit geht der Frage nach, ob dieser Rechtsprechung zugestimmt werden kann, und ob sie sich in die früher zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung einfügt. Zur Verdeutlichung des Problems werden drei Rechtsgebiete herausgestellt, an denen sich die Probleme der Verwaltungsgerichtsbarkeit exemplarisch darstellen lassen. Es sind das Asyl-, das Bundesimmissionsschutz- und das Baurecht, welche in Fallbeispielen erörtert werden. kirs/difu

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367 S.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 839