Datenschutz in Mitgliedschaftsverhältnissen privatrechtlicher Verbände.

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Tübingen

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ZLB: 2001/224

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DI

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Abstract

In großem Umfang erheben und verarbeiten Vereine und Verbände in Wirtschaft und Gesellschaft Daten. Personenbezogene Daten werden je nach den Verbandserfordernissen unterschiedlich intensiv ausgewertet und verarbeitet. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen der Zulässigkeit von Erhebungen von Mitgliedsdaten bei der Auskunftsdatei über Weitergabe an Drückerkolonnen bis zur Veröffentlichung und Übermittlung von Mitgliederlisten durch Verbände und Vereine. Die grundrechtlich geschützte Informations- und Datenverarbeitungsfreiheit im Bereich verbandszweckmäßiger Betätigung kommt im Wesentlichen als Erhebungs-, Informationszugangs- und Verarbeitungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und hinsichtlich der Verarbeitungsfreiheit auch aus Art. 5 Abs. 1 GG. Angesichts der unterschiedlichen Rechtsformen, die unterschiedlichen Mitwirkungsrechte und -pflichten enthalten, gibt es kein einheitliches Mitgliedschaftsverständnis. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Informations- und Datenverkehr im Verband, zwischen Mitglied und Verband oder der Mitglieder untereinander. Rechte und Pflichten sind privatrechtlicher Natur. Bei Ausgestaltung und Reglementierung der Beziehungen Privater untereinander ist das Verfassungsrecht grundsätzlich zu beachten. Aspekte des öffentlich-rechtlichen und des privaten Schutzes im Informationsverkehr werden getrennt. kirs/difu

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V, 169 S.

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