Die Umweltverträglichkeitsprüfung als neues Institut des Verwaltungsrechts. 2. Aufl.

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SEBI: 88/4794

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Abstract

Umweltschutz ist unbetrittenermaßen eine der wichtigsten und dringendsten Aufgaben unserer Zeit. Dies wurde in der Schweiz bereits am 6. Juni 1971 mit der Aufnahme des Art. 24 septies in die Bundesverfassung klar anerkannt. Nach umfangreichen Vorarbeiten und mehreren Entwürfen trat am 1. Januar 1985 als entsprechendes Ausführungsgesetz das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7.10.1983 (USG) in Kraft. Bei dessen Erarbeitung und aufgrund der bisheringen Erfahrungen mit dem staatlichen Umweltschutz wurde erkannt, daß auch mit umfangreichen und sehr strengen Verhaltensvorschriften die gesetzten Ziele vielfach nicht erreicht wurden. Ursachen dieses Mißstandes waren schwerwiegende Mängel im Vollzug. Dieser Einsicht folgend wurden neben materiell-rechtlichen Vorschriften auch solche organisatorischer Art ins Gesetz aufgenommen. Eine überragende Stellung nimmt in dieser Hinsicht die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Art. 9 USG ein. Die Arbeit behandelt hier insbesondere Parteistellung, Sachverhaltsermittlung, rechtliches Gehör, Akteneinsicht und Beschwerdegründe in Abgrenzung zum klassischen Verwaltungsverfahren. chb/difu

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Behörde, Rechtsschutz, Beschwerde, Staatshaftung, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Fribourg: Universitätsverlag (1988), XXXIV, 340 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Fribourg 1986)

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Behörde, Rechtsschutz, Beschwerde, Staatshaftung, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Arbeiten aus dem iuristischen Seminar; 75