Die Stellung der Länder in der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, dargestellt am Beispiel des Landes Berlin.
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1988
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SEBI: 88/5283
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Zusammenfassung
Die deutsche Entwicklungspolitik ist auch Resultat einer vielschichtigen Zusammenarbeit von Bund und Ländern.Dabei übernehmen private Entwicklungshilfeinstitutionen, entsprechende Stiftungen oder Verbände oft wichtige Mittler- oder Umsetzfunktionen.Die Kooperationsstrukturen werden eingehend untersucht, die Koordinationsverfahren ausführlich dargestellt.Es erweist sich, daß internationale Entwicklungshilfe nur in der engen Verflochtenheit von Bund und Ländern wirkmächtig ist.Die Beteiligung der Länder an der programmatischen Ausrichtung und institutionellen Organisierung der Entwicklungshilfearbeit hat die notwendige fachliche Speziallisierung erst ermöglicht.Darüberhinaus leisten die Länder auch bedeutende finanzielle Unterstützung.Der Standort Berlin ist im zweiten Teil der Arbeit Gegenstand einer Fallstudie, aus der deutlich wird, in welchem Ausmaß und in welcher Vielfalt Entwicklungshilfe auf Länderebene etabliert ist.Die entwicklungspolitischen Leistungen und Strukturen Berlins in der Landesverwaltung werden ausführlich beschrieben, die jeweils geförderten Institutionen und Programme vorgestellt. wev/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1988), XXX, 427 S., Abb.; Tab.(pol.Diss.; Speyer 1987)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zur Politikwissenschaft; 38