Grünordnung. Verbindung von Landschaft und Siedlung zum Wohle der Natur und des Menschen.

Wuest, Hanns Stephan
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1988

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IRB: Z 1372
SEBI Zs 4410-4

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Jeder Ort hat sein eigenes Gesicht, zudem nicht zuletzt die Eigenschaften der natürlichen Gegebenheiten, in deren Bereich er entstanden ist und sich ausgedehnt hat, beitragen. Auch in einem Siedlungsbereich, in dem die Erdoberfläche durch bauliche Verdichtungen stark verändert worden ist, schlagen die wenig veränderlichen Bestandteile der Natur wie die jeweiligen Eigenschaften des Reliefs, des Gesteins, des Wasserhaushaltes und des Klimas immer wieder durch. Es wird auf die Wichtigkeit der Vegetation für die Siedlungsstruktur hingewiesen und die Bedeutung der unterschiedlichen Bereiche, wie Dorfanger, Ortsränder etc. beschrieben. (-y-)

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In: Baukultur, (1988), Nr.3, S.16-19, Abb.

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