VOB Teil B. Praxis - Erläuterungen.
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SEBI: 88/299
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RE
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Zusammenfassung
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), eine im ganzen einigermaßen ausgewogene Regelung von Rechten und Pflichten der Parteien eines Bauvertrages, hat sich in der Praxis als Standard-Regelung gegen das Werkvertragsrecht des BGB durchgesetzt. Die VOB wird allerdings kaum noch unveränderter Inhalt von Bauverträgen. Vielmehr werden die für den Verwender günstigen VOB-Regelungen mit den ihm günstigen Regelungen des BGB oder selbstgeschöpften Regelungen kombiniert und in vorformulierten Regelungswerken verwendet. Aufgabe der Rechtsprechung ist es, diese Formulierungen anhand des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen und anzuwenden. In seinem Erläuterungswerk weist der Autor zunächst Grundsätzliches der VOB auf. Sodann kommentiert er die einzelnen Vorschriften der VOB/B. Die Erläuterungen nehmen Rücksicht auf die Bedeutung einzelner Fragen und Regelungsbereiche der Praxis. Von herausgehobener Bedeutung sind dabei: Anwendung des AGB-Gesetzes (Allgemeine Geschäftsbedinungen-Gesetz) auf die VOB, Ausführungen und Abnahme der Bauleistung, Gewährleistung, Abrechung und Zahlung. gzi/difu
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Bauleistung, Verdingungsordnung, VOB, Bauvertrag, Kommentar, Bauleistung, Gewährleistung, Abrechnung, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Stuttgart: Krämer (1988), 272 S., Reg.
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Bauleistung, Verdingungsordnung, VOB, Bauvertrag, Kommentar, Bauleistung, Gewährleistung, Abrechnung, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht