Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. als marktbeherrschendes Unternehmen i.S. v. § 22 GWB.
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SEBI: 88/1746
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DI
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Abstract
Unter den bundesdeutschen Organisationen und Institutionen, die sich mit technischer Normung beschäftigen, nimmt das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) mit 25.000 der ca. 40.000 in Deutschland zur Anwendung kommenden Normen eine herausragende Stellung ein. Normung, davon verspricht sich das DIN u. a. Vorteile für den Verbraucherschutz. Handelshemmnisse sollen durch Normung abgebaut werden. Andererseits birgt Normung auch die Gefahr, daß ein Zementierungseffekt herbeigeführt wird und somit technischer Fortschritt behindert wird. In Anbetracht der durch die DIN-Normen verbundenen Risiken stellt sich die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten, um diesen Negativfunktionen entgegenzuwirken. Der Autor untersucht, ob auf das DIN § 22 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzuwenden ist, der mißbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen sanktioniert. Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob das DIN Unternehmen ist. Im Anschluß daran stellt sich die Frage, ob das DIN eine marktbeherrschende Stellung hat. Beide Fragen werden im wesentlichen bejaht. gzi/difu
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Normung, Technik, Unternehmen, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Staatsaufgabe, Marktbeherrschung, Markt, Kartellrecht, Institutionengeschichte, Wirtschaftsentwicklung, Verband, Verein, Recht, Wirtschaft
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Münster: (1987), XXIX, 206 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)
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Normung, Technik, Unternehmen, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Staatsaufgabe, Marktbeherrschung, Markt, Kartellrecht, Institutionengeschichte, Wirtschaftsentwicklung, Verband, Verein, Recht, Wirtschaft