Risiken in Bauherrengemeinschaften durch Ausscheiden einzelner Mitglieder und Konkurs des Initiators während der Errichtung von Eigentumswohnanlagen.

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SEBI: 88/2534

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Die Mitglieder von Bauherrengemeinschaften (mehrere Personen, die sich per Gemeinschaftsvertrag zusammenschließen und ein Grundstück zu Bruchteilseigentum erwerben) erkaufen sich angebliche Steuervorteile mit erheblichen Risiken, die in den Verträgen nur unzulänglich geregelt sind. Der Autor untersucht, ob die Bauherren durch die gesetzliche Regelung des Interessenkonflikts zwischen ausscheidenden und verbleibenden Bauherren hinreichend geschützt sind. Vorab stellt er unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessenlage die zivilrechtliche Konstruktion der Bauherrengemeinschaften dar. Von dieser Grundlage aus kommt er zum Schwerpunkt der Arbeit, der Darstellung der Risiken, die den ausscheidenden Bauherren wegen der Vielzahl seiner Vertragsbindungen, die verbleibenden Bauherren wegen der anfallenden Mehrkosten treffen. Dabei wird die Frage, ob die Bauherren für Schäden, die durch das Ausscheiden entstehen, bei Dritten Regreß nehmen können, nur hinsichtlich des Schadesumfangs behandelt. gzi/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Bauherr, Bauherrengemeinschaft, Risiko, Wohnungsbaurecht, Wohneigentum, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Bauherrenmodell, Vertragsrecht, Baurecht, Bebauung, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Frankfurt/Main: Lang (1986), XX, 164 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1985/86)

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Bauherr, Bauherrengemeinschaft, Risiko, Wohnungsbaurecht, Wohneigentum, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Bauherrenmodell, Vertragsrecht, Baurecht, Bebauung, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 544