Das neue Abfallrecht. Betrieblicher Anpassungsbedarf.
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1987
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ZZ
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SEBI: 87/6242
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Abstract
Das neue Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen ist erst seit dem 1. 11. 1986 in Kraft. Es ist daher noch viel zu früh, über Ansätze zur Umsetzung hinaus bereits erste, gesicherte Erfahrungen aus dem Vollzug zu berichten. Dieses Gesetz mit seinen Neuregelungen muß zunächst im Zusammenhang neuerer Umweltschutzgesetzgebung gesehen werden, will man die Tendenz, die in dem neuen Gesetz liegt, richtig verstehen. Abfallwirtschaft ist kein isolierter Bereich, sie ist vielfältig verflochten mit der Wirtschaftsordnung sowie mit allen anderen Bereichen des Umweltschutzes. Umweltschutzmaßnahmen etwa in den Bereichen Gewässer- und Immissionschutz haben in der Regel unmittelbare Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft. Dies hat die Abfallwirtschaft bisher ohne eine Chance der Steuerung hinnehmen müssen. Das neue Gesetz bietet erstmals die Möglichkeit einer ganzheitlichen Betrachtung. Nur so können Emissionsverlagerungen, soweit sie nicht ökologisch sinnvoll sind, vermieden werden. Weitere Änderungen und Schwerpunkte im Abfallrecht werden in dieser Broschüre diskutiert. geh/difu
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Köln: (1987), VI, 114 S.
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IWL-Forum; 1987, 2