Zur Minderung von Umweltbelastungen beim Stromleitungstrassenbau nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Vielerorts werden die Anforderungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bei der Planung und Durchführung des Baus von Stromtrassen stellt, von den zuständigen Behörden unterschätzt. Es muß vor der Prüfung der Ausführung und Alternativen allgemein die mögliche technische und wirtschaftliche Vermeidbarkeit (Notwendigkeit) des Vorhabens geprüft werden. Vermeidbare Vorhaben sind unzulässig. Auch wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach einer Abwägung überwiegen, ist ein Stromtrassenbau unzulässig. Erst nach Bejahung des Überwiegens anderer Aspekte des allgemeinen Wohls über die des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann für den Bau einer Stromtrasse die Prüfung auf die geringste Umweltbeeinträchtigung erfolgen. Der "Stand der Technik" bietet eine Reihe von Möglichkeiten zur Minimierung von Umweltbelastungen. Zur Durchsetzung von Minimierungen bei den Umweltbelastungen sind Grundkenntnisse des Leitungsbaus erforderlich. - (Verf.)

Beschreibung

Schlagwörter

Elektrizitätsleitung, Umweltbelastung, Landschaftspflegerecht, Landschaftsbild

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.4, S.168-175, Abb.; Tab.; Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Elektrizitätsleitung, Umweltbelastung, Landschaftspflegerecht, Landschaftsbild

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries