Planungsrecht und Planungsregeln beim Bau von Versorgungsleitungen. Zum Problem der Leitungsbündelung.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Der in der Bundesrepublik zur Verfügung stehende Raum für Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen wird immer kleiner, die Leitungsverlegung schwieriger und langwieriger. Es sind i.d.R. mühseligeEnteignungsverfahren erforderlich. Umweltschützer und Forstgesetze bringen zusätzliche Schwierigkeiten. Daher ist eine sorgfältige Trassenplanung notwendig, intern wie extern. Trassenbündelungen werden von den Bürgern nicht mehr so ohne weiteres hingenommen. Das bringt jedoch das Problem der größeren benötigten Flächen. Von dem raumplanerischen Institut der Trassenbündelung geht man daher langsam wieder ab. Dezentralisierte Trassen werden bevorzugt. Auch die Sicherheit der Leitungen spielt eine Rolle. Bei einer Leitungsbündelung mit 50%iger Schutzstreifenüberlappung besteht die Gefahr, daß bei einem Bruch einer Leitung die andere zerstört wird. Den Raumordnungsverfahren wird daher heute eine besondere Bedeutung beigemessen. - (n.Verf.)
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Schlagwörter
Energieleitung, Wasserleitung, Planungsrecht, Energieverbund, Wasserverbund, Umweltschutz, Schutzstreifen
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.4, S.151-156, Lit.
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Energieleitung, Wasserleitung, Planungsrecht, Energieverbund, Wasserverbund, Umweltschutz, Schutzstreifen