Planung und Errichtung von Stromleitungen und anderen Energieleitungen unter instrumentellen Aspekten von Raumordnung und Landesplanung.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Für die Planung von Energieleitungen, insbesondere von Elektrizitätsleitungen, hat die Frage der raumoptimalen Trassenführung vergleichsweise hohes Gewicht. Die fachgesetzlichen Regelungen beschränken sich allerdings im wesentlichen auf energiewirtschaftliche und naturschutzrechtliche Ausschnitte aus der Problematik. Deshalb sollte das Instrumentarium von Raumordnung und Landesplanung, insbesondere auch des Raumordnungsverfahrens, konsequent genutzt werden. Die bestehenden Grundsätze nach § 2 des Raumordnungsgesetzes bieten für die erforderlichen Abwägungen reichhaltige Grundlagen. Sie sollten sorgfältiger als bisher gewürdigt und interpretiert werden. Der ökologische Bereich der Grundsätze erstreckt sich jetzt auch auf den Schutz des Bodens. Rationalisierungen des Flächenverbrauchs von Leitungssystemen stellen gegenwärtig einen Schwerpunkt der praktischen Raumordnungspolitik dar. Bereits gewonnene Erfahrungen, so mit den Konzeptionen für Entwicklungsachsen, sog. Leitungsbänder, und anderen raumordnerischenVorkehrungen für eine Beschränkung der Flächeninanspruchnahme, sollten daher systematisch aufbereitet werden.
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Energieleitung, Elektrizitätsleitung, Raumordnungsgesetz, Landesplanung, Raumordnungsverfahren, Umweltschutz, Bodenschutz, Flächenverbrauch
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.4, S.130-138, Lit.
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Energieleitung, Elektrizitätsleitung, Raumordnungsgesetz, Landesplanung, Raumordnungsverfahren, Umweltschutz, Bodenschutz, Flächenverbrauch