Veranlagung des Rechtsnachfolgers im Grundeigentum zu Erschließungsbeiträgen. BBauG § 134. VGH Kassel, Beschl. v. 30.6.1987 - 5 TH 1969/86.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Ein Erschließungsbeitragsbescheid enthält gegenüber dem Rechtsnachfolger im Grundeigentum auch impliziert keine diesen begünstigende Regelung dahin, dass er als Beitragsschuldner nicht mehr in Anspruch genommen wird. Der Rechtsnachfolger kann sich deshalb, sofern die Umstände des Einzelfalls keinen Vertrauenstatbestand zu seinen Gunsten begründen, nicht dagegen zur Wehr setzen, dass die Gemeinde nach Übergang des Eigentums den dem Voreigentümer zugestellten Bescheid aufhebt und den Rechtsnachfolger als neuen Eigentümer zu dem Beitrag veranlagt. (-z-)
Beschreibung
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Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Rechtsprechung, Rechtsnachfolger, Zahlungspflicht, Neuveranlagung, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40(1987), Nr.50, S.3214-3215
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Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Rechtsprechung, Rechtsnachfolger, Zahlungspflicht, Neuveranlagung, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz