Raumbedeutsame Fachplanungen contra Raumordnung und Landesplanung.
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1988
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Neben der kommunalen Bauleitplanung sind es in erster Linie die raumbedeutsamen Fachplanungen, die die Entwicklung eines Raumes wesentlich beeinflussen und mitbestimmen. Dabei lösen sie eine Vielzahl von Koordinationserfordernissen aus, die sie selbst aufgrund ihres beschränkten Aufgabenbereiches nicht im Sinne der Interessen eines Raumes, etwa einer Region, zu lösen vermögen. In dieser Beziehung versagt jedoch auch die Raumordnung und Landesplanung, deren Aufgabe es wäre, zumindest die durch die Fachplanungen hervorgerufenen Raumnutzungskonflikte einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Lösung zuzuführen. Diese Konfliktsituation soll am Beispiel des Verhältnisses zwischen den verkehrlichen Fachplanungen und der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen näher betrachtet. (-y-)
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In: Verwaltungsrundschau, Köln, 34(1988), Nr.3, S.88-90, Lit.