Revision des Gewässerschutzgesetzes. Energieausfälle infolge schärferer Restwasservorschriften höher als vom Bundesrat geschätzt.
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IRB: Z 1089
TIB: ZS 4863
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Zusammenfassung
Die eidgenössischen Räte werden im kommenden Jahr die Revision des geltenden Gewässerschutzgesetzes zu behandeln haben. Die bundesrätliche Botschaft liegt seit dem April 1987 vor. Es geht im wesentlichen um eine Verstärkung sowohl des qualitativen als auch des quantitativen Schutzes unserer Gewässer. Letzteres heisst im Klartext, dass zur Energieerzeugung weniger Wasser als bisher abgeleitet werden darf, die Menge an sogenanntem Restwasser also erhöht werden soll. Einem landschafts- und naturschützerischen Gewinn steht dadurch eine energiewirtschaftliche Einbuße gegenüber. Die Festlegung der Restwassermengen führt somit zu einer Interessenabwägung, bei der - darin sind sich Bundesrat und Wasserwirtschaft einig - Landschafts- und Naturschutz nicht von vornherein bevorzugt werden sollen. Die Nutzung der Wasserkraft, unserer einzigen einheimischen Energie von Bedeutung, soll nicht unbillig erschwert werden. (-z-)
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Vorschrift, Wasserkraft, Naturschutz, Umweltschutz, Umweltschutzrecht, Gewässerschutz, Gewässerschutzgesetz, Revision, Mindestabfluss, Restwasser, Energieerzeugung, Recht, Wasser
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Wasser, Energie, Luft, Baden 79(1987), Nr.11/12, S.293-294
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Vorschrift, Wasserkraft, Naturschutz, Umweltschutz, Umweltschutzrecht, Gewässerschutz, Gewässerschutzgesetz, Revision, Mindestabfluss, Restwasser, Energieerzeugung, Recht, Wasser