Bundestag fördert "Wagnisfinanzierung" technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen. Noch einmal zum Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
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1987
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Zusammenfassung
In der vergangenen Legislaturperiode hat der Bundestag mit dem Gesetz ueber Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ein Gesetz geschaffen, das nicht börsenfähigen Unternehmen den Weg zum organisierten Kapitalmarkt ebnen will. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen aller Beteiligungsmöglichkeiten. Das Gesetz ist vor allem geeignet, die in den USA als "venture capital financing" in der Bundesrepublik als "Wagnisfinanzierung" bezeichnete Führung junger, technisch kreativer Unternehmen bis um Marktdurchbruch durch befristete "tätige Beteiligung" zu fördern. Auf einige Beteiligungsgesellschaften, die sich erfolgreich auf die Wagnisfinanzierung derartiger Unternehmen spezialisiert haben, wird abschließend eingegangen. (hb)
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 41(1987), Nr.14, S.419-420