Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2000/2364

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DI

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Abstract

Durch zunehmende technische Möglichkeiten der Datenverarbeitung, wächst auch die Gefahr für den Bürger, durch personenbezogene Daten ein Persönlichkeitsprofil zu entwickeln, welches sich seiner Kontrolle entziehen könnte. Die allgemeinen sowie die bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder enthalten trotz ihrer Detailgenauigkeit keine explizite Regelung hinsichtlich des Umgangs mit rechtswidrig erlangten Daten. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die rechtswidrige Erlangung für die weitere Verwertung der Daten belanglos ist, oder vielmehr ob rechtswidrig erlangte Informationen im Verwaltungsverfahren verwertet werden dürfen oder ob ein Verwertungsverbot besteht. Der Einblick betroffener Bürger entzieht sich zum Teil völlig der Kontrolle, wenn Informationen von organisatorisch selbständigen Behörden an eine andere weitergegeben werden. Durch die Technik der elektronischen Datenverarbeitung ist die Weitergabe auch weitgehend spurlos möglich. kirs/difu

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373 S.

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Schriften zum Recht des Informationsverkehrs und der Informationstechnik; 18