Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag und der arbeitsrechtliche Abwicklungsvertrag im Vergleich.

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Bonn

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ZLB: 2000/1950

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DI

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Abstract

Durch einen Aufhebungsvertrag wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgrund zweier übereinstimmender Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst. Der Abwicklungsvertrag verlangt eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers. Ziel des Abwicklungsvertrages ist es, dass die Beendigungswirkung der Kündigung vom Arbeitnehmer hingenommen wird. Der Abwicklungsvertrag regelt die auf die Kündigung folgende Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Vor diesem Hintergrund zeigt diese Studie u. a. folgende Themenbereiche auf: arbeitsrechtliche Aspekte beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag; das Rücktritts- und Widerrufsrecht; die Betriebsratsanhörung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Gratifikationszahlungen und sozialrechtliche Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld. kirs/difu

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XXXII, 205 S.

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