Sondervorschriften für die neuen Bundesländer im Bereich von Umwelt- und Planungsrecht. Perspektiven der Rechtsvereinheitlichung. Dargestellt anhand der Art. 4, 11 und 13 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBl. 1993 I S. 466 ff.).

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Mannheim

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ZLB: 2000/2362

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Abstract

Die Arbeit untersucht den Rechtsvereinheitlichungsprozess zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Bereich des Raumordnungsrechts, des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes. Ausgangspunkt hierfür bildeten die normativen Veränderungen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993. Analysiert und bewertet wird der Einsatz von Sondervorschriften als gesetzgeberisches Gestaltungsmittel bei der Lösung konfligierender Gesetzgebungsaufträge. Rechtserhebliche Defizite lassen sich für die Bewältigung folgender Zielkonflikte nachweisen: Angleichung der Rechts- und Lebensverhältnisse, Nivellierung und Verbesserung des Umweltschutzes, Investitionsförderung durch Verfahrensbeschleunigung. Rechtspolitische Kritik am Gesetzgeber gründet sich auf die Tatsache, dass statt differenzierter Einzellösungen für die neuen Bundesländer bundesweit geltendes Dauerrecht geschaffen wurde. difu

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XXIX, 224 S.

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Rechtswissenschaftliche Dissertationen; 3