Der Kreistagsabgeordnete in Niedersachsen.
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1986
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ZZ
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SEBI: 87/4034
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RE
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Abstract
Die Landkreise sind elementarer Bestandteil der Verwaltungsorganisation unseres Staates. Das Grundgesetz und die einzelnen Landesverfassungen geben ihnen die Befugnis, ihre Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Die Autoren zeigen auf, welche Verantwortung der Kreistagsabgeordnete in Niedersachsen hat. Sie beginnen mit einem kurzen Abriß der historischen Entwicklung der Landkreise, der nochmals verdeutlichen soll, daß die Landkreise von jeher bedeutsame Aufgaben wahrgenommen haben. Ihm folgt ein Überblick über die grundlegenden Fragen des Kommunalverfassungs- und -verwaltungsrechts der Landkreise (z. B. innere Kreisverfassung) sowie über ihre finanz- und haushaltswirtschaftlichen Probleme (z. B. Kreissteuern, Haushaltsplan). Abschließend skizzieren sie Aufgaben, Stellung und Organisation der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalpolitischen Untergliederungen der Parteien. Ferner sind in der Arbeit die Gesetzestexte der Niedersächsischen Landkreisordnung und auszugsweise der Niedersächsischen Gemeindeordnung abgedruckt. gzi/difu
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Stuttgart: Boorberg (1986), 126 S., Kt.; Tab.; Lit.; Reg.