Rechtspflege und Verfassung von Berlin.

Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz

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Berlin

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ZLB: 2000/2111

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DI

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Abstract

Den Vorschriften über die Rechtspflege in der Verfassung von Berlin wurde in der Vergangenheit keine besondere Bedeutung beigemessen. Erst seit der Errichtung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin besteht die Möglichkeit, Entscheidungen der Fachgerichte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung anhand der Landesverfassung zu unterziehen. Der Verfassungsgerichtshof hat mittlerweile zu fast allen Artikeln, die sich auf die Rechtspflege beziehen, grundlegende Aussagen getroffen. Diese Vorschriften werden unter Berücksichtigung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs untersucht und erläutert. Dabei werden Abgrenzungsfragen zwischen Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit angesprochen. Das Verhältnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Fachgerichten wird unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet und unter Einbeziehung problematischer Einzelfälle dargestellt. difu

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XIX, 276 S.

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