Der Einsatz von Polizei, Bundesgrenzschutz und Zollbehörden in Niedersachen. - Rechtliche Grundlagen und Vergleich mit dem Recht der DDR.
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SEBI: 87/6089
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Im Bereich der deutsch-deutschen Grenze, soweit auf bundesdeutscher Seite das Land Niedersachsen betroffen ist, sind einerseits Polizei, Bundesgrenzschutz sowie Zoll, auf der anderen Seite vornehmlich Angehörige der deutschen Volkspolizei der DDR und der Grenztruppen der DDR tätig. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ergeben sich an dieser politisch-neuralgischen Grenze häufig Situationen, die den sofortigen Einsatz der Vollzugskräfte erfordern. Die Arbeit behandelt die Bereiche der Rechtsprobleme eines Einsatzes an der Grenze, den Einsatz in besonderen Gefahrenfällen (Art. 35 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 GG), im Falle eines inneren Notstandes (Art. 91 Abs. 2 GG) und im Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG). Ein eigener Abschnitt befaßt sich mit dem Einsatz von Waffen. Zu den jeweiligen Einzelbereichen enthält die Arbeit rechtsvergleichende Beiträge zum DDR-Recht. chb/difu
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Polizeirecht, Grenze, Grenzraum, Bundesgrenzschutz, Zoll, Flüchtling, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Landesgeschichte, Rechtsvergleichung, Militärwesen, Polizei, Staat/Verwaltung, Behörde
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Göttingen: (1987), XV, 381 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1986)
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Polizeirecht, Grenze, Grenzraum, Bundesgrenzschutz, Zoll, Flüchtling, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Landesgeschichte, Rechtsvergleichung, Militärwesen, Polizei, Staat/Verwaltung, Behörde