Verfassung, Zuständigkeiten und Verfahren des Hessischen Staatsgerichtshofs.
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1987
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SEBI: 87/5858
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Am 12. Dezember 1947 hat der Hessische Landtag das Staatsgerichtshofgesetz (StGHG) beschlossen. Das StGHG regelt die Bildung des Staatsgerichtshofs (z.B. seine Zusammensetzung), die Verfahrensgestaltung (z.B. Vorbereitung, Durchführung und Beendigung eines Verfahrens) sowie die Vollstreckung dieser Entscheidungen. Ziel der Arbeit ist es, diese organisations-, kompetenz- und verfahrensrechtlichen Fragen des hessischen Verfassungsgerichts zu untersuchen. Im Anhang zur Arbeit befindet sich eine Zusammenstellung der veröffentlichten Prozeßentscheidungen des Staatsgerichtshofs von 1949 bis 1986 unter Angabe von Verfahrensgegenstand, Stichwort, Leitsatz und der Fundstellen. Insgesamt hat der Staatsgerichtshof in nur ca. 25 % aller Fälle eine sachliche Antwort auf die ihm unterbreiteten Fragen gegeben. gzi/difu
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Baden-Baden: Nomos (1987), 338 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1986)
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Serie/Report Nr.
Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 38