Ausnahmen und Befreiungen im öffentlichen Baurecht.
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SEBI: 86/2794
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DI
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Abstract
Ausnahmen und Befreiungen sind heute aus der Entscheidungspraxis der Bauverwaltung nicht mehr wegzudenken. Die Vielfalt der Bauanforderungen schafft für viele individuell gestaltete Bauvorhaben Konfliktfälle, die duch Normabweichungen gelöst werden können. So werden z. B. in Großstädten 60 bis 80% aller Bauvorhaben unter mindestens einer Befreiung bewilligt, auch wenn diese Befreiungen häufig untergeordnete Bedeutung haben. Gegenstand der politischen Diskussion über baurechtliche Ausnahmen und Befreiungen ist vor allem der mögliche Mißbrauch. Die Großfeuerungsanlagenverordnung sollte z. B. bei neugebauten Kohlekraftwerken die Schadstoffemission drastisch reduzieren. In den politischen Streit sind besonders der Ausnahmevorbehalt und die Ausnahmegewährung geraten, die den Gesetzeszweck des Umweltschutzes in Frage stellen. Die umstrittene Zerstörung des Frankfurter Westends durch "gigantomanische Bürobauten ist vor allem das Ergebenis einer rechtswidrigen Baudispenspraxis" (S. 2). Demgegenüber konkretisiert der Autor den Anwendungsbereich und die Anforderungen der Ausnahmen und Befreiungen nach dem bis vor kurzem geltenden Bundesbaugesetz. chb/difu
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Bebauungsplan, Ausnahme, Befreiung, Baugenehmigung, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Bauleitplanung, Bebauung, Umweltschutz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Planungsrecht, Baurecht, Recht, Baunutzungsverordnung
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Bonn: (1986), XXII, 252 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)
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Bebauungsplan, Ausnahme, Befreiung, Baugenehmigung, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Bauleitplanung, Bebauung, Umweltschutz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Planungsrecht, Baurecht, Recht, Baunutzungsverordnung