Planerstellung - Abstimmung von Abbau und Folgenutzung.
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Zusammenfassung
Die Genehmigungsfähigkeit und damit die Durchführbarkeit von Erweiterungs- oder Neubauvorhaben von Steinbruchanlagen wird entscheidend durch die Ausarbeitung detaillierter Planunterlagen mit klar formulierten Zielvorstellungen bestimmt. Aufgabe des Betreibers ist es daher, Angaben über das Vorkommen und den Abbau, über Lage und Umfang der Betriebseinrichtungen, über die Verkehrswege sowie über die geplanten Maßnahmen der Wasserhaltung, des Umweltschutzes, der Betriebssicherheit und der Folgenutzung bzw. Rekultivierung des Steinbruchs in entsprechenden Plänen zusammenzustellen, die dann die Grundlage für die Aufstellung der Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren bilden. Neben den geforderten Planunterlagen (vorhandener Zustand, Rahmenbetriebsplan, Rekultivierungsplan) sollte zur Genehmigung eine ausreichende Begründung des Vorhabens vorgelegt werden. Erläuterung der geforderten Inhalte und des Umfangs der einzelnen Planunterlagen. (mz)
Beschreibung
Schlagwörter
Steinbruch, Erweiterung, Rohstoff, Abbau, Planung, Planaufstellung, Genehmigungsverfahren, Betrieb, Wasserwirtschaft, Folgenutzung, Rekultivierung, Naturhaushalt, Klimatologie, Hydrogeologie, Flächennutzung, Landschaftsökologie, Rahmenplan, Grundwasser, Naturraum/Landschaft, Allgemein
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Die Naturstein-Industrie 23(1987), Nr.3, S.28, 30-36, 41-45, Abb.
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Steinbruch, Erweiterung, Rohstoff, Abbau, Planung, Planaufstellung, Genehmigungsverfahren, Betrieb, Wasserwirtschaft, Folgenutzung, Rekultivierung, Naturhaushalt, Klimatologie, Hydrogeologie, Flächennutzung, Landschaftsökologie, Rahmenplan, Grundwasser, Naturraum/Landschaft, Allgemein