Aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW. §§ 62 Abs.1 Nr.30, 13 Abs.3 S.2 Nr.3 BauO NW 1984 OVG NW, Urt. v.11.3.1985 - 11 A 1030/84.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei einer zweidimensionalen Werbeanlage bestimmt sich die Frage, ob die Anlage ihrer Größe wegen gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 30 BauO NW 1984 genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, nach dem einfachen Flächenmaß (Flächenausdehnung), nicht nach dem Gesamtmaß aller werbewirksamen Flächen. Ein Hinweisschild, das jenseits eines anderen Ortsteils ca. 5 km vom Betrieb entfernt an einer Wegabzweigung aufgestellt werden soll, wird regelmäßig nicht im Interesse des Verkehrs, sondern vorwiegend für Werbezwecke aufgestellt; es ist im Außenbereich nicht nach § 13 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BauO NW 1984 zulässig. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Werbung, Außenbereich, Rechtsprechung, Wertanlage, Recht, Bauordnungsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 40(1986), Nr.11, S.397-399

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Werbung, Außenbereich, Rechtsprechung, Wertanlage, Recht, Bauordnungsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries