Die einmaligen Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG.

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Bochum

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ZLB: 99/1602

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Die einmaligen Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind der Leistungsschwerpunkt der Sozialhilfe. Entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel und der ständigen Änderung der Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten in der Bevölkerung hat sich der Begriff kontinuierlich fortentwickelt. Diese Fortentwicklung sowie eine regional stark differenzierte Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis und die Erhöhung der Ermessens- und Beurteilungsspielräume durch das Bundessozialhilfegesetz hat zunehmend zur Rechtsunsicherheit geführt. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Analyse von Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Schrifttum auf diesem Gebiet, wobei auch auf die historische Entwicklung des Sozialhilferechts zurückgeblickt wird. kirs/difu

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IX, 234 S., Anh.

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