Einwohnererfassung und Bevölkerungsfortschreibung nach der Volkszählung.

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1987

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SEBI: Zs 383-1986

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Bis zum Jahre 1983 wurden Personen mit mehreren Wohnungen der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie regelmäßig zur Arbeit oder Ausbildung gingen bzw. der Gemeinde, in der sie sich überwiegend aufhielten. Diese statistische Zuordnung war unabhängig von der melderechtlichen Festlegung der Haupt- oder Nebenwohnung. Mit der Volkszählung von 1983 sollte eine Umstellung des Zuordnungsverfahrens verbunden werden, wofür der Melderegisterabgleich verwendet werden sollte. Durch den Ausfall der Volkszählung entstand das Problem, wie Personen in der Bevölkerungsfortschreibung zu behandeln sind, deren Hauptwohnung nach dem alten Recht festgelegt war. Der Referent behandelt Lösungsvarianten für die Fragen, die durch die Volkszählung 1987 gestellt werden. bre/difu

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In: Jahresbericht 1986.Tagungsbericht über die Statistische Woche 1986 in Frankfurt a.M.Hrsg.: Verband Deutscher Städtestatistiker., Frankfurt a.M.:(1987), S. 389-392

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