Die Beteiligung des Bundesrates am Willensbildungsprozeß in Angelegenheiten der Europäischen Union. Das Bundesratsverfahren nach Art. 23 Abs. 2, 4 bis 7 GG unter besonderer Berücksichtigung seiner verfahrensrechtlichen Ausgestaltung.

Boorberg
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ZLB: 2000/36

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Mitwirkung des Bundesrates am Willensbildungsprozess in Angelegenheiten der EU nach Art. 23 GG. In einem ersten Kapitel werden die rechtlichen Implikationen, die die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat in der EU mit sich bringt, nachgezeichnet. Anschließend widmet sich ein Kapitel den bisherigen Beteiligungsformen des Bundesrates und der Bundesländer am nationalen Willensbildungsprozess in europabezogenen Angelegenheiten. Im Nachfolgenden werden diesem die neue Regelung des Art. 23 Abs. 2, 4 bis 7 GG sowie die hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen gegenübergestellt. Schließlich wird die Europakammer vorgestellt, die der Bundesrat zur Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte aus Art. 23 GG eingerichtet hat. Die Arbeit endet mit einer abschließenden Würdigung des neuen Bundesratsverfahrens sowie mit einer leitsatzartigen Zusammenfassung der herausgearbeiteten Ergebnisse. goj/difu

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415 S.

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Boorberg Wissenschafts-Forum; 9