Baurechtlicher Nachbarschutz für Mieter.GG Art. 14; BBauG §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 6 und 7, 9 Abs. 2 Nr. 5, 10, 30, 21 Abs. 3, 34; BauNVO § 7; VwGO § 123 Abs. 1; VG Berlin, Beschluß v. 5.3.1986 - Az. 13 A 99.86.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Auch ein Mieter kann Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte rechtswidrige Baugenehmigung begehren, wenn deren Ausnutzung zu einem schweren und unerträglichen Eingriff in seinen Mietbesitz führt und ihn deshalb mit enteignender Wirkung trifft. Wie sich aus § 87 I BBauG ergibt, braucht der Inhaber einer durch Art. 14 GG geschützten Rechts einen rechtswidrigen enteigenden Eingriff grundsätzlich nicht hinzunehmen; auf die Frage, ob er für diesen Eingriff ausreichend entschädigt wird oder auf andere Weise wirtschaftliche Einbußen vermeiden kann, kommt es nicht an. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplan, Rechtsschutz, Baugenehmigung, Mieter, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Enteignungsgleicher Eingriff, VG-Urteil, Beschluss, Recht, Bundesbaugesetz
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 6(1986), Nr.7, S.277-279, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bebauungsplan, Rechtsschutz, Baugenehmigung, Mieter, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Enteignungsgleicher Eingriff, VG-Urteil, Beschluss, Recht, Bundesbaugesetz