Abgrabung ohne gemeindliches Einvernehmen?
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Am Beispiel einer Gemeinde, die das zunächst erteilte Einvernehmen zu einem Abgrabungsantrag einer Kiesbaggerei widerrief, werden anhand der gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung folgende Themenbereiche erörtert: Darf der Regierungspräsident die beantragte Abgrabungsgenehmigung auch ohne das gemeindliche Einvernehmen erteilen? Kann das zunächst erteilte Einvernehmen widerrufen werden? Ist die Gemeinde verpflichtet, ihr Einvernehmen zu erteilen? Welche Klagemöglichkeiten hat die Gemeinde, wenn der Regierungspräsident die Genehmigung ohne gemeindliches Einvernehmen erteilt? Ist die Gemeinde im Falle einer Verweigerung des Einvernehmens zu Entschädigung oder Schadenersatz verpflichtet? (wg)
Beschreibung
Schlagwörter
Abgrabung, Entschädigung, Genehmigungsverfahren, Rechtsprechung, Abgrabungsgesetz, Einvernehmen, Recht, Bundesbaugesetz
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Verwaltungsrundschau, 31(1985), Nr.3, S.77-83, Lit.
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Abgrabung, Entschädigung, Genehmigungsverfahren, Rechtsprechung, Abgrabungsgesetz, Einvernehmen, Recht, Bundesbaugesetz