Baunachbarrecht und Entschädigungspflicht. Amtshaftung bei Fehlentscheidungen nicht nur für Behörden, sondern auch für Ratsherren.

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ZZ

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SEBI: Zs 643-4
IRB: Z 960
BBR: Z 239b

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Zusammenfassung

"Die Entwicklung des Baunachbarrechts zeigt, dass die für die Zulassung eines Bauvorhabens notwendigen Vorentscheidungen maßgeblichen Einfluss haben und Rechtswirkungen auslösen können. Hierbei geht es um die Sorgfaltspflicht der im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden und um die Sorgfaltspflicht der Gemeinderatsmitglieder bei der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und bei der Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BBauG. Anhand bekannter höchstrichterlicher Entscheidungen soll sowohl die Sorgfaltspflicht der Baugenehmigungsbehörde als auch die der Ratsherren aufgezeigt werden." (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Nachbarrecht, Baugenehmigungsverfahren, Entschädigung, Rechtsprechung, Gemeinderat, Baugenehmigungsbehörde, Sorgfaltspflicht, Recht, Bauordnungsrecht

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Städte- und Gemeindebund 40(1985), Nr.3, S.115-120, Lit.

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Nachbarrecht, Baugenehmigungsverfahren, Entschädigung, Rechtsprechung, Gemeinderat, Baugenehmigungsbehörde, Sorgfaltspflicht, Recht, Bauordnungsrecht

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