UVP von Verkehrsanlagen. Landschaftspflegerische Beiträge zur Berücksichtigung landschaftsökologischer Kriterien. Beiträge zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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1987
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Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Straßenplanung kein einmaliger Akt. Sie ist ein Prozess, der über die Stufen Bedarfsermittlung, Linienfindung, Entwurfsbearbeitung und Planfeststellung verläuft. Auf jeder dieser Stufen ist eine planerische Abwägung erforderlich, in die landespflegerische Fachbeitraege zur Berücksichtigung landschaftsökologischer Kriterien im Sinne einer "integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung" einfließen müssen. (-z-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 105(1987), Nr.11, S.243-250, Abb.;Lit.