Die Rechtsprechung zur Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach § 47 VwGO seit dem Jahre 1981.
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ger
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Das Normenkontrollverfahren dient nicht nur der objektiven Rechtskontrolle, sondern auch dem individuellen Rechtsschutz. Dagegen gehen die Ansichten darüber auseinander, wo der Schwerpunkt liegt. Vielfach legt die Rechtsprechung das Hauptgewicht auf die objektive Rechtskontrolle. Demgegenüber betont das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 2.9.1983, dass gerade bei Bebauungsplänen und Veränderungssperren die Rechtsschutzfunktion des Normenkontrollverfahrens angesichts des im allgemeinen "konkrete-individuellen" Regelungscharakters dieser Norm im Vordergrund stehe. Der Autor zeigt die Entwicklung der Rechtsprechung auf. (rh)
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In: Baurecht, 16(1985), Nr.3, S.247-256, Lit.