Regionalplanung in Schleswig-Holstein.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Regionalplanung wird in Schleswig-Holstein als ausschließlich staatliche Aufgabe für alle 5 Planungsräume zentral von der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei, Abt. Landesplanung) betrieben, d.h. eine institutionelle Trennung von landesweiter und regionaler Planung findet nicht statt. Durch eine als sachlich und hilfreich anerkannte Beratungstätigkeit genießt die Landes-/Regionalplanung das Vertrauen der Kommunen, wenngleich sehr viel Abstimmung auf einer nicht formalisierten Ebene stattfindet. Auf Landesebene obliegt der Landes-/Regionalplanung neben Koordinierungsfunktionen vor allem die Politikberatung, worin sich ihr Charakter als Führungsinstrument des Regierungschefs ausdrückt. Die organisatorische Ansiedlung im "hochpolitischen Raum" hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Landes-/Regionalplanung in den vergangen Jahren in einigen Fällen eine Schlüsselposition im regionalen Problemmanagement innehatte. Defizite allerdings sind in der Koordination der Landes- bzw. Regionalplanung mit der Landschaftsrahmenplanung erkennbar. Verbindliche Regionalpläne liegen
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Regionalplanung, Landesplanung, Planungsorganisation, Planungskoordination
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.1/2, S.40-49, Kt.; Tab.; Lit.
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Regionalplanung, Landesplanung, Planungsorganisation, Planungskoordination