Regionalplanung in Rheinland-Pfalz.
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Datum
1987
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ZZ
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne sind in Rheinland-Pfalz Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Aufgaben obliegen den Planungsgemeinschaften, deren Organe die als Regionalparlament anzusehende Regionalvertretung sowie der Regionalvorstand sind . Außerdem sind bei den Bezirksregierungen Leitende Planer bestellt, die die jeweiligen Raumordnungspläne erarbeiten, wobei die oberen Landesplanungsbehörden dazu Dienstleistungen erbringen sollen, die nach Weisungen der Planungsgemeinschaften auszuführen sind. Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen befaßt sich der Beitrag mit den bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne aufgetretenen Konflikte sowie mit der ökologischen Orientierung der Regionalplanung. Außerdem wird dargestellt, in welchem Umfang die Planungsgemeinschaften bisher schon im Bereich der Beratung sowie der vertiefenden Behandlung regional relevanter Einzelthemen tätig waren und wie sich diese Aktivitäten künftig erheblich verstärken werden. Dazu werden die wichtigsten
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.1/2, S.27-32, Abb.; Lit.