Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 2002.

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2002

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Köln

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ZLB: Zs 2141-2002,6-4

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Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Sie können herangezogen werden zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, für die Personalkostenermittlung im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung, zum Feststellen der finanziellen Auswirkungen von Stellenplanänderungen(Stellenzuwachs/-abbau), für die Ermittlung von Produktkosten, für die Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen, für Zwecke der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung. Die Kosten eines Arbeitsplatzes können durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden. Liegen jedoch durch eine Kostenrechnung ermittelte Werte vor, so sollten diese eingesetzt werden. Der aktuelle Tarifvertrag ist gültig bis 31.10.2002. Zu einer möglichen Tarifsteigerung ab 01.11.2002 können derzeit keine genauen Angaben gemacht werden. Daher wurde bei der Ermittlung der durchschnittlichen Personalkosten 2002 auf die Berücksichtigung einer Tarifsteigerung verzichtet. Die vorliegenden Werte basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln. Bei den Werten der Stadt Köln handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine jeweilige Neuberechnung auf der Basis der Istkosten. difu

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43 S.

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KGSt-Bericht; 6/2002

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