Schußwaffengebrauch im Polizeirecht.
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SEBI: 87/1956
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DI
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Abstract
Der Autor untersucht die alten polizeirechtlichen Normen (z. B. über den Schußwaffengebrauch) daraufhin, ob sie ausreichende und verfassungsrechtlich einwandfreie Befugnisse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung enthalten, bzw. ob der neue polizeirechtliche Musterentwurf diesem Anspruch gerecht wird. Auch wird untersucht, ob durch die gegenwärtig mehr denn je unterschiedlichen Regelungen eine Divergenz in der Polizeigesetzgebung in den Bereichen entstanden ist, in denen die Polizei zur Gefahrenabwehr bewußt in die Rechte Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreift. Unter wachsender Kriminalität ist insbesondere im Hinblick auf polizeiliche Extremsituationen der Ruf nach einem besseren polizeirechtlichen Normeninstrumentarium laut geworden (z. B. Schußwaffengebrauch). Der Autor überprüft deshalb unter Heranziehung aller rechtlichen Gesichtspunkte, ob und inwieweit eine Novellierung der alten Normen zum Schußwaffengebrauch als letztes Mittel der polizeilichen Gefahrenabwehr geboten ist. kp/difu
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Polizeirecht, Schusswaffe, Verhältnismäßigkeit, Kriminalität, Gefahrenabwehr, Notwehr, Strafrecht, Statistik, Sozialverhalten, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung
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Heidelberg: (1984), XXIV, 245 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1984)
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Polizeirecht, Schusswaffe, Verhältnismäßigkeit, Kriminalität, Gefahrenabwehr, Notwehr, Strafrecht, Statistik, Sozialverhalten, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung