Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im raumbedeutsamen Umweltrecht. Eine Untersuchung zum Umfang der richterlichen Kontrolle im Abfall-, Immissionsschutz-, Wasserhaushalts- und Naturschutzrecht.

Beckmann, Martin
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1987

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SEBI: 87/2175

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Voraussetzung eines effektiven Umweltschutzes ist ein funktionsadäquater, d. h. ein umfassender und zeitgerechter Umweltrechtsschutz. Das so häufig beklagte Vollzugsdefizit im Umweltschutz ist nicht zuletzt Folge fehlender oder eingeschränkter richterlicher Kontrollmöglichkeiten in bezug auf zentrale Umweltrechtsnormen, etwa die Vorschriiften, mit denen die Beachtung des für den Umweltschutz wesentlichen Vorsorgeprinzips zur Pflicht gemacht wird. Ein effektiver Umweltrechtsschutz ist aber nicht nur zur Abwehr umweltbelastender Vorhaben notwendig. Umgekehrt haben auch die Adressaten umweltschützender Maßnahmen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen sie belastende hoheitliche Entscheidungen, etwa gegen nachträgliche Anordnungen, Stillegungen oder Schutzgebietsausweisungen. Die richterliche Kontrolle wird zum einen durch sog. Kontrolleröffnungsnormen, in denen die Sachurteils- bzw. Sachentscheidungsvoraussetzungen geregelt sind, beeinflußt. Andererseits wirkt sich die Kontrolldichte entscheidend aus: Zahlreiche prozeß- und verfahrensrechtliche Regelungen verhindern eine umfassende richterliche Kontrolle des objektiven Rechts. chb/difu

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Münster: Selbstverlag (1987), XIV, 321 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1987)

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 114

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