Das bebauungsrechtliche Planungserfordernis bei § 35 Bundesbaugesetz.
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1986
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SEBI: 87/2468
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DI
Authors
Abstract
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde bei der Bebauungsregelung des Pargr. 35 BBauG (Bundesbaugesetz) das "Planungserfordernis" bei Großvorhaben im Außenbezirk entwickelt. Im Hinblick auf das Planungserfordernis bestehen Unsicherheiten bei der Gesetzesauslegung und auch bei seiner praktischen Anwendung. Das hat zur Folge, daß bei Großvorhaben eine jahrelange Ungewißheit besteht, ob die Genehmigungsverfahren rechtmäßig sind. Der Autor geht der Frage nach, ob und inwieweit sowie in welcher Gestalt ein "Planungserfordernis" im Rahmen der Bebauungsregelung des Pargr. 35 BBauG einem Bauvorhaben entgegengesetzt werden kann. Hierbei grenzt er das Planungserfordernis von ähnlich lautenden Begriffen und Maßstäben des Bundesbaugesetzes ab, untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauungsregelung und zeigt die Folgerungen für die richterliche Rechtsbildung auf. gzi/difu
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Freiburg: (1986), XXV, 232 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1986)