Grenzen des Handelns juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Privatrechtsverkehr - Zur Lehre vom beschränkten Wirkungskreis öffentlich-rechtlicher Rechtssubjekte.

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SEBI: 87/1640

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Ist die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch seine juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Werbemaßnahmen an Eisenbahnbrücken und Straßenbahnen), die eindeutig der Gewinnerzielung dient und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nur mittelbar fördert, noch mit der Funktion des Staates vereinbar? Der Autor untersucht, welche Grenzen den Aufgabenträgern in ihrem Wirkungs- und Funktionsbereich bei der Wahrnehmung privatrechtlicher Tätigkeit gesetzt sind und wie sie sich bestimmen. Zudem stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen es für die vorgenommene Handlung hat, wenn der Wirkungskreis überschritten wird. Die Arbeit diskutiert anhand des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung die Notwendigkeit der Beschränkung juristischer Personen des öffentlichen Rechts auf ihren Funktions- und Aufgabenbereich. Bei der Rechtsfolge der Überschreitung des dem Aufgabenträger gegebenen Wirkungsbereichs behandelt der Autor insbesondere die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit, die Begrenzung der Organvertretungsmacht und das Prizip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als gesetzliches Verbot im Sinne von Pargr. 134 BGB. gzi/difu

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Juristische Person, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Rechtsprechung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsfähigkeit, Öffentliches Unternehmen, Sparkasse, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Bonn: (1986), XLII, 250 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)

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Juristische Person, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Rechtsprechung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsfähigkeit, Öffentliches Unternehmen, Sparkasse, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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