Gefahrenabwehr durch Private. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zu den Grenzen der Übertragung von Aufgaben der Gefahrenabwehr auf Private und der staatlichen Zulassung privater Gefahrenabwehr.

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SEBI: 87/2634

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Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Die gängige Staatspraxis ist durch ein Nebeneinander von privater und staatlicher Gefahrenabwehr gekennzeichnet. Aufgabe der Arbeit ist es, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Übertragung von aufgaben der Gefahrenabwehr auf Private und der staatlichen Zulassung privater Gefahrenabwehr zu untersuchen. Zunächst klärt der Autor den Begriff "Gefahrenabwehr", gibt dann einen Überblick über die Formen der Gefahrenabwehr durch Private, z.B. Gefahrenabwehr in Katastrophenfällen, Eingriffsbefugnisse auf vertraglicher Grundlage etc. Im Anschluß daran nimmt er die verfassungsrechtliche Erörterung vor, die den Hauptteil der Arbeit umfaßt. Untersucht wird z.B., wie die obrigkeitliche Wahrnehmung der Gefahrenabwehr nach Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz auf Private übertragbar ist. gzi/difu

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Gefahrenabwehr, Privater, Beliehener, Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Polizeirecht, Sicherheitsrecht, Verkehrsrecht, Öffentlicher Dienst, Polizei, Zivilschutz, Verkehr, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker & Humblot (1987), 193 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)

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Gefahrenabwehr, Privater, Beliehener, Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Polizeirecht, Sicherheitsrecht, Verkehrsrecht, Öffentlicher Dienst, Polizei, Zivilschutz, Verkehr, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 516