Gemeinschaftswerbung - Rechtsprobleme bei der Durchführung kooperativer Werbung.

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ger

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SEBI: 87/1418

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Graue Literatur

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Zusammenfassung

Gemeinschaftswerbung ist die vielseitige Möglichkeit für ein Unternehmen, zusammen mit anderen Werbung zu betreiben. Dabei treten im Hinblick auf die dabei verwendeten Rechtsformen immer wieder Rechtsprobleme auf, weil z. B. die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) ein anderes Ziel als einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgen soll und die Rechtsform der BGB-Gesellschaft ein erweitertes Haftungsrisiko für das Privatvermögen der an der Werbung Beteiligten vorsieht. Der Autor schlägt die Rechtsform der GmbH in der vom Bundesgerichtshof mit dem ADAC-Urteil für unbedenklich erklärten Weise vor: der vorhandene Verein wird Gesellschafter einer mit der Auflage der Werbung betreuten GmbH. Die Arbeit ist für die Kommunen von besonderem Interesse, weil im Fremdenverkehr gemeinsame Werbung die Regel ist und der Autor daher die Tätigkeit der örtlichen, regionalen und überregionalen Fremdenverkehrsvereine ausführlich untersucht. kp/difu

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Berlin: (1986), ca. 480 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1987)

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