Rahmenplan Sonderabfallbeseitigung Niedersachsen.
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SEBI: 87/478-4
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Abstract
Nach § 6 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen stellen die Länder Abfallbeseitigungspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Um einen endgültigen Sonderabfallbeseitigungsplan herausgeben zu können, hat die Landesregierung umfangreiche Voruntersuchungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungsprogramme sind in den: "Rahmenplan Sonderabfallbeseitigung Niedersachsen" eingegangen. In diesem Rahmenplan werden bisherige Erkenntnisse und zukünftige Erfordernisse der Sonderabfallbeseitigung in Niedersachsen dargestellt und fachtechnisch begründet. Die Planung berücksichtigt aber auch die von außerhalb des Landes zugeführten ("Import") sowie die außerhalb des Landes beseitigten ("Export") niedersächsischen Sonderabfälle. Dem Rahmenplan liegt ein Planungszeitraum von 20 Jahren zugrunde. geh/difu
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Abfallbeseitigungsplan, Sonderabfall, Rahmenplan, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall
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Hannover: (1985), 51 S., Kt.; Tab.
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Abfallbeseitigungsplan, Sonderabfall, Rahmenplan, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall