Die Rolle des Regionalen Raumordnungsplans als Instrument der Raumordnung bei der Umsetzung von raumordnerischen Anforderungen an den Stromleitungsbau.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Der Regionale Raumordnungsplan für Südhessen enthält in seiner von der Regionalen Planungsversammlung beschlossenen Fassung nur einen Bruchteil der Vorhaben, die von den Enrgieversorgungsunternehmen zur Aufnahme in den Regionalplan angemeldet wurden. Die landesplanerische Entscheidungsfindung verlagert sich somit auf die landesplanerischen Einzelverfahren (Raumordnungsverfahren). Obgleich ein Zusammenhang zwischen der Kraftwerks- und Netzstruktur besteht und sich aus Netzzusammenhängen Interdependenzen ergeben können, betreffen die Einzelverfahren in der Regel nur Teilaspekte des gesamten Energiesystems. Durch die Beschränkung auf Netzteile ergibt sich ein erhöhter Beratungsbedarf für die Landesplanungsbehörden. Abhilfe kann hier ein sogenannter Fachplan Energie schaffen, der einerseits eine optimierte Netzstruktur und andererseits eine anzustrebende Kraftwerksstruktur vorgibt. Ein solcher der Regionalplanung vorgelagerter Entwicklungsplan versetzt die Landesplanungsbehörden in die Lage, die anderen landesplanerischen Instrumentarien in Teilräumen und für Teilbereiche zur Plandurchsetzung einzusetzen. - (n.Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Elektrizitätsleitung, Raumordnungsverfahren, Regionalplanungsprogramm, Umweltbelastung, Raumordnung, Energie
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1986), H.6/7, S.511-515
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Elektrizitätsleitung, Raumordnungsverfahren, Regionalplanungsprogramm, Umweltbelastung, Raumordnung, Energie